Gewinnspiel-Recht in Deutschland
Wer in Deutschland ein Gewinnspiel mit Werbecharakter veranstaltet, auch auf Instagram, muss es klar als Gewinnspiel erkennbar machen und die Teilnahmebedingungen leicht zugänglich sowie klar und unzweideutig angeben. Das steht in § 6 Abs. 1 Nr. 4 des Digitale-Dienste-Gesetzes (DDG).
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§ 6 DDG: erkennbar und mit zugänglichen Bedingungen
§ 6 Abs. 1 DDG regelt besondere Pflichten bei kommerziellen Kommunikationen in digitalen Diensten. Nach Nr. 4 müssen Preisausschreiben oder Gewinnspiele mit Werbecharakter klar als solche erkennbar sein, und die Teilnahmebedingungen müssen leicht zugänglich sowie klar und unzweideutig angegeben werden.
Außerdem muss nach Nr. 2 die Person klar identifizierbar sein, in deren Auftrag die kommerzielle Kommunikation erfolgt. Auf Instagram heißt das: Es muss erkennbar sein, wer das Gewinnspiel veranstaltet.
§ 5a UWG: nichts Wesentliches verschweigen
§ 5a UWG behandelt die Irreführung durch Unterlassen. Unlauter handelt, wer wesentliche Informationen vorenthält, die Verbraucher für eine informierte Entscheidung brauchen. Als Vorenthalten gilt auch, Informationen zu verheimlichen, unklar oder zweideutig darzustellen oder zu spät bereitzustellen. Der kommerzielle Zweck muss kenntlich gemacht werden, wenn er sich nicht aus den Umständen ergibt.
Für ein Gewinnspiel bedeutet das praktisch: Gewinn, Teilnahmeschluss und Bedingungen gehören an eine Stelle, an der man sie vor der Teilnahme sieht, nicht in einen Kommentar, der nach unten rutscht.
Was in die Teilnahmebedingungen gehört
Eine kurze, vollständige Liste ist besser als ein langer Text, den niemand findet.
- Veranstalter mit Namen.
- Gewinn und Zahl der Gewinner.
- Wie man teilnimmt und bis wann.
- Wie ausgelost und wie der Gewinner benachrichtigt wird.
- Was passiert, wenn sich der Gewinner nicht meldet (Nachrücker).
- Wer ausgeschlossen ist, etwa Mitarbeitende.
- Wie personenbezogene Daten verwendet werden.
- Der Hinweis, dass Instagram das Gewinnspiel weder sponsert noch unterstützt oder organisiert.
Datenschutz (DSGVO)
Bei einem Gewinnspiel verarbeiten Sie personenbezogene Daten: Benutzernamen, und beim Gewinner meist Name und Adresse für den Versand. Dafür gilt die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Erheben Sie nur, was Sie für die Durchführung brauchen, und sagen Sie in den Teilnahmebedingungen, wofür.
Was Instagram verlangt
Nach den Instagram-Richtlinien für Promotions muss das Gewinnspiel einen Hinweis enthalten, dass es nicht von Instagram gesponsert, unterstützt oder organisiert wird, und Instagram von jeder Haftung freistellen. Teilnehmende dürfen nicht aufgefordert werden, sich in Inhalten zu markieren, auf denen sie nicht zu sehen sind.
Die Auslosung nachweisbar machen
Ein Screenshot beweist im Streitfall wenig. Unser Tool veröffentlicht einen zufälligen 256-Bit-Seed und die SHA-256-Hashes der Liste, im Ergebnis und im PDF-Zertifikat, prüfbar unter /verificar. Das dokumentiert die Auswahl des Gewinners; die rechtliche Gestaltung Ihres Gewinnspiels ersetzt es nicht.
- § 6 Digitale-Dienste-Gesetz (DDG)
- § 5a Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG)
- Instagram – Richtlinien für Promotions
Diese Seite ist eine allgemeine Information und keine Rechtsberatung. Lesen Sie die verlinkten Gesetzestexte und lassen Sie sich im Zweifel anwaltlich beraten.
Häufige Fragen
- Brauche ich Teilnahmebedingungen für ein Instagram-Gewinnspiel?
- Bei einem Gewinnspiel mit Werbecharakter müssen die Teilnahmebedingungen nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 DDG leicht zugänglich sowie klar und unzweideutig angegeben sein.
- Wo veröffentliche ich die Bedingungen am besten?
- Direkt in der Bildunterschrift oder über einen gut sichtbaren Link, etwa in der Bio. Wichtig ist, dass man sie vor der Teilnahme findet.
- Muss ich schreiben, dass Instagram nicht beteiligt ist?
- Ja, das verlangen die Instagram-Richtlinien für Promotions.
- Macht Ihr Tool mein Gewinnspiel rechtssicher?
- Nein. Es lost aus und erzeugt einen überprüfbaren Nachweis. Für Bedingungen, Datenschutz und Werbeaussagen bleibt der Veranstalter verantwortlich.
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